Ski- & Bergbahntickets
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Skipass Serfaus-Fiss-Ladis
Stand November 2022
Diese AGB regeln die Rechtsbeziehungen zum Erwerb eines Skipass Serfaus-Fiss-Ladis (im Folgenden: „Ski-pass“) zwischen den Mitgliedern von Skipass Serfaus-Fiss-Ladis (im Folgenden: „Mitglieder“) einerseits und den natürlichen Personen, die den Skipass Serfaus-Fiss-Ladis erwerben bzw. verwenden (im Folgenden: „Gast“) andererseits.
Der Beförderungsvertrag wird nur zu den Bedingungen dieser AGB, den Tarifbestimmungen sowie den be-hördlich genehmigten Beförderungsbedingungen der jeweiligen Aufstiegshilfen bzw. Anlagen abgeschlos-sen. Widersprechende Bedingungen werden nicht akzeptiert. Die AGB und die Tarifbestimmungen sind im Internet unter www.serfaus-fiss-ladis.at/de/Winterurlaub/Skipasspreise/Bergbahnbedingungen für jedermann abrufbar und liegen überdies bei den Hauptkassen auf Anfrage zur Einsicht auf. Die Beförderungsbedingungen der jeweiligen Aufstiegshilfe bzw. Anlage sind bei den Zugängen zu der Aufstiegshilfe bzw. An-lage angeschlagen und liegen überdies bei den Kassen zur Einsicht auf.
Die Mitglieder von Skipass Serfaus-Fiss-Ladis betreiben jeweils eigenverantwortlich und rechtlich selbstständig ihre Seilbahnanlagen und Aufstiegshilfen, Skipisten/-routen und Funsporteinrichtungen (im Folgen-den: „Anlagen“).
Der Erwerb eines Skipasses (unabhängig vom gewählten Tarif) berechtigt den Gast zur Benützung der von den Mitgliedern betriebenen Anlagen. Der konkrete Beförderungsvertrag kommt aber jeweils nur mit jenem Mitglied zustande, deren Anlagen der Gast gerade benutzt. Die Leistungen, zu welche der Skipass berechtigt, werden daher von mehreren selbständigen Unternehmen erbracht, wobei eine direkte Vertragsbeziehung zum handelnden Mitglied nur für dessen eigene Anlagen zustande kommt, während das Mitglied für die an-deren Mitglieder des Skipass Serfaus-Fiss-Ladis lediglich als Vertreter handelt. Demnach kommt ein Vertragsverhältnis zwischen dem Gast einerseits und sämtlichen Mitgliedern des Skipass Serfaus-Fiss-Ladis anderer-seits zustande.
Eine allfällige Haftung gegenüber dem Gast (unabhängig davon, ob diese aus einer vertraglichen oder gesetz-lichen Grundlage resultiert) in Zusammenhang mit dem Betrieb und/oder der Benützung einer Anlage trifft daher ausschließlich jenes Mitglied, welches die betreffende Anlage betreibt. Eine Haftung der übrigen Mit-glieder besteht nicht.
Die Mitglieder des Skipass Serfaus-Fiss-Ladis sind:
Fisser Bergbahnen Gesellschaft mbH, Seilbahnstraße 44, 6533 Fiss
Seilbahn Komperdell Gesellschaft mbH, Dorfbahnstraße 75, 6534 Serfaus
Waldbahn GmbH & Co OG, Fisser Straße 50, 6533 Fiss
Allgemeines: Die Skipässe sind nicht übertragbar und auf Verlangen des Kontrollpersonals vorzuweisen. Nachträglicher Umtausch sowie Verlängerung oder Verschiebung der Geltungsdauer sind nicht möglich. Ermäßigte Skipässe werden nur nach Vorlage der entsprechenden Dokumente (Gästekarte, Lichtbildaus-weis, Altersnachweis, etc.) ausgegeben.
Die Skipässe unterliegen grundsätzlich dem Zugangskontrollsystem „Photocompare“. Das heißt, dass bei den Drehkreuzen der Zubringerbahnen fallweise ein Foto des Gastes angefertigt wird, welches in der Folge mit Bildern, die beim Durchschreiten technisch entsprechend ausgestatteter Drehkreuze im Skigebiet stich-probenartig gemacht werden, abgeglichen werden kann. Die entsprechenden Aufnahmen werden ver-schlüsselt gespeichert und nach Ablauf der Gültigkeitsdauer des Skipasses gelöscht. Dadurch können die Mitglieder stichprobenartig überprüfen, ob einzelne Skipässe vereinbarungswidrig weitergegeben wurden.
Mit dem Kauf eines Skipasses erteilt der Gast seine Einwilligung zur Datenverarbeitung im beschriebenen Sinn. Es können auch tageweise gültige Skipässe erworben werden, die technisch so konfiguriert sind, dass beim Durchschreiten der Drehkreuze keine Lichtbilder angefertigt werden (diese Skipässe werden von den Mitarbeitern des jeweiligen Mitglieds ebenfalls stichprobenartig kontrolliert).
KeyCard: Skipässe werden entweder auf KeyCards oder auf Wegwerfkarten („KeyTix“) ausgegeben. Bei KeyCards wird beim Erwerb des Skipasses eine Kaution in Höhe von € 2,00 eingehoben, welche bei Rück-gabe der unbeschädigten KeyCard wieder vergütet wird. Die KeyCards können bei den Seilbahnkassen, den Skipass-Automaten an den Talstationen sowie auf freiwilliger Basis bei Unterkunftgebern, in Sportgeschäf-ten und Gastronomiebetrieben zurückgegeben werden.
Verlängerung: Skipässe ab 6 Tagen Gültigkeit können ohne Unterbrechung einmal zu einem Sonderpreis verlängert werden.
Verlust von Skipässen: Verlorene Skipässe bis 2 Tage Gültigkeit werden nicht ersetzt. Bei Verlust der KeyCard können die auf der KeyCard (Datenträger) gespeicherten Skipässe ab 3 Tagen Gültigkeit gegen Vor-lage des Sperrnummernbeleges (dieser befindet sich auf dem Zahlungsbeleg) für die weitere Nutzung ge-sperrt werden. Gegen Bezahlung einer Sperrgebühr von € 10,00 hat der Gast Anspruch auf eine Ersatz-KeyCard. Die Kaution für die verlorene KeyCard wird nicht ersetzt.
Rückvergütung: Anspruch auf Rückvergütung besteht lediglich bei Vorlagen einer ärztlichen Bestätigung, wonach der Gast aufgrund einer Verletzung oder einer Erkrankung für den restlichen Zeitraum der Gültig-keit des Skipasses die Leistungen der Mitglieder nicht mehr in Anspruch nehmen kann, sowie bei Hinterle-gung des Skipasses an einer der Hauptkassen der Mitglieder. Als Benützungstage gelten die Tage von der Ausstellung des Skipasses bis einschließlich des Tages der Hinterlegung an der Kassa (es ist nicht der Tag des Unfalles maßgebend, sondern der Tag der Hinterlegung). Bei Hinterlegung bis 9.30 Uhr wird dieser Tag nicht angelastet. Weitere Voraussetzung ist eine ärztliche Bestätigung eines ortsansässigen Arztes aus dem Bezirk Landeck oder eines Krankenhauses in Tirol, wobei eine solche Bestätigung nachgereicht werden kann.
Kein Anspruch auf Rückvergütung besteht bei Schlechtwetter, Lawinengefahr, unvorhergesehene Abreise, Krankheit, epidemische oder pandemische Ereignisse, Quarantäne des Gastes, Betriebseinschränkung oder Betriebsunterbrechung, Sperrung von Skiabfahrten und einzelnen Anlagen, etc. Ebenso besteht unter die-sen Umständen kein Anspruch auf Verlängerung der Gültigkeit des Skipasses.
Kontrolle und Missbrauch: Zutrittskontrollen werden in den Talstationen der Anlagen durch Lesegeräte durchgeführt. Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Die Kontrollgeräte sind ord-nungsgemäß zu benützen. Im jeweiligen Skigebiet werden regelmäßig Kartenkontrollen durchgeführt. Der Gast ist verpflichtet, den Skipass jederzeit mit sich zu führen. Jede missbräuchliche Verwendung sowie eine Umgehung der Zutrittskontrollen hat den sofortigen Entzug des Skipasses zur Folge. Die Erstattung einer Strafanzeige wird ausdrücklich vorbehalten. Wer in den Kontrollzonen ohne gültigen Skipass angetroffen wird, muss eine Strafe in Höhe des Doppelten des Tageskartentarifs für Erwachsene entrichten. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Gast zu Unrecht einen ermäßigten Skipass (z.B. Jugendticket, Gästekarte, etc.) verwendet. In diesem Fall beträgt die Strafe ebenfalls das Doppelte des Tageskartentarifs für Erwachsene. Die Bestätigung über die bezahlte Strafgebühr gilt am selben Tag als Fahrausweis.
Skipässe sind nicht übertragbar. Der Erwerb von Dritten ist daher untersagt und kann sowohl zivil- als auch strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.
Limitierung der Skipassausgabe: Die Mitglieder behalten sich das Recht vor, insbesondere wegen geringer Schneelage, Maßnahmen in Zusammenhang mit COVID-19, drohende Überfüllung von Skipisten, etc., den Verkauf von Skipässen zu limitieren. Ebenso bleiben den Mitgliedern Preisänderungen, auch tageweise, ins-besondere bei Veranstaltungen vorbehalten.
Erwerb von Skipässen im Online-Shop: Die im Online-Shop dargestellten Produkte stellen keine rechtlich bindenden Angebote dar, sondern lediglich eine Einladung an den Betrachter, Kaufangebote zu unterbrei-ten. Vertragspartner beim Erwerb eines Skipasses im Online-Shop sind die Mitglieder. Der konkrete Beför-derungsvertrag kommt aber jeweils nur mit jenem Mitglied zustande, deren Anlagen der Gast gerade be-nutzt. Die Leistungen, zu welche der Skipass berechtigt, werden daher von mehreren selbständigen Unter-nehmen erbracht, wobei eine direkte Vertragsbeziehung zum handelnden Mitglied nur für dessen eigene Anlagen zustande kommt, während das Mitglied für die anderen Mitglieder des Skipass Serfaus-Fiss-Ladis lediglich als Vertreter handelt.
Durch Anklicken der Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“ wird ein rechtlich bindendes Angebot an die Mitglieder zum Abschluss eines Kaufvertrages über den ausgewählten Skipass bzw. die ausgewählten Ski-pässe übermittelt. Dieses Angebot bedarf der Annahme durch die Mitglieder. Die Annahme erfolgt durch Anzeige einer Kaufbestätigung im Online-Shop und Übermittlung einer Kaufbestätigung an die vom Gast bekanntgegebene E-Mail-Adresse. Gleichzeitig erhält der Gast einen 8-stelligen Buchungscode sowie QR Code, der ihn zur Abholung des Skipasses/der Skipässe bei den Ticket-Schaltern oder Ticket-Automaten der Mitglieder berechtigt. Es erfolgt kein Versand von Skipässen.
Die Mitglieder übernehmen keine Haftung für den Verlust des Buchungscodes oder der unberechtigten In-anspruchnahme des Buchungscodes durch unbefugte Dritte mangels sorgfältiger Verwahrung des Buchungscodes durch den Gast. Ungültige oder bereits eingelöste Buchungscodes berechtigen nicht zur Abho-lung von Skipässen.
Für den Erwerb von ermäßigten Skipässen (insbesondere für Kinder, Jugendliche, Senioren, Gästetickets, etc.) ist die Angabe von weiteren Informationen (z.B. Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Unterkunftge-ber, etc.) notwendig. Diese Daten werden auf dem Skipass gespeichert und ermöglichen den Mitarbeitern der Mitglieder die Kontrolle, ob die Ermäßigung zu Recht in Anspruch genommen wird. Jede missbräuchliche Verwendung (insbesondere auch die Verwendung eines ermäßigten Skipasses, obwohl keine Ermäßi-gung zusteht) hat den sofortigen Entzug des Skipasses und die Bezahlung einer Strafe in Höhe des zweifachen Tageskartensatzes zur Folge. Die Erstattung einer Strafanzeige wird ausdrücklich vorbehalten.
Dem Gast werden zur Bezahlung von Skipässen im Online-Shop nachfolgende Zahlungsvarianten angeboten:
Stand November 2022
Diese AGB regeln die Rechtsbeziehungen zum Erwerb eines Skipass Serfaus-Fiss-Ladis (im Folgenden: „Ski-pass“) zwischen den Mitgliedern von Skipass Serfaus-Fiss-Ladis (im Folgenden: „Mitglieder“) einerseits und den natürlichen Personen, die den Skipass Serfaus-Fiss-Ladis erwerben bzw. verwenden (im Folgenden: „Gast“) andererseits.
Der Beförderungsvertrag wird nur zu den Bedingungen dieser AGB, den Tarifbestimmungen sowie den be-hördlich genehmigten Beförderungsbedingungen der jeweiligen Aufstiegshilfen bzw. Anlagen abgeschlos-sen. Widersprechende Bedingungen werden nicht akzeptiert. Die AGB und die Tarifbestimmungen sind im Internet unter www.serfaus-fiss-ladis.at/de/Winterurlaub/Skipasspreise/Bergbahnbedingungen für jedermann abrufbar und liegen überdies bei den Hauptkassen auf Anfrage zur Einsicht auf. Die Beförderungsbedingungen der jeweiligen Aufstiegshilfe bzw. Anlage sind bei den Zugängen zu der Aufstiegshilfe bzw. An-lage angeschlagen und liegen überdies bei den Kassen zur Einsicht auf.
Die Mitglieder von Skipass Serfaus-Fiss-Ladis betreiben jeweils eigenverantwortlich und rechtlich selbstständig ihre Seilbahnanlagen und Aufstiegshilfen, Skipisten/-routen und Funsporteinrichtungen (im Folgen-den: „Anlagen“).
Der Erwerb eines Skipasses (unabhängig vom gewählten Tarif) berechtigt den Gast zur Benützung der von den Mitgliedern betriebenen Anlagen. Der konkrete Beförderungsvertrag kommt aber jeweils nur mit jenem Mitglied zustande, deren Anlagen der Gast gerade benutzt. Die Leistungen, zu welche der Skipass berechtigt, werden daher von mehreren selbständigen Unternehmen erbracht, wobei eine direkte Vertragsbeziehung zum handelnden Mitglied nur für dessen eigene Anlagen zustande kommt, während das Mitglied für die an-deren Mitglieder des Skipass Serfaus-Fiss-Ladis lediglich als Vertreter handelt. Demnach kommt ein Vertragsverhältnis zwischen dem Gast einerseits und sämtlichen Mitgliedern des Skipass Serfaus-Fiss-Ladis anderer-seits zustande.
Eine allfällige Haftung gegenüber dem Gast (unabhängig davon, ob diese aus einer vertraglichen oder gesetz-lichen Grundlage resultiert) in Zusammenhang mit dem Betrieb und/oder der Benützung einer Anlage trifft daher ausschließlich jenes Mitglied, welches die betreffende Anlage betreibt. Eine Haftung der übrigen Mit-glieder besteht nicht.
Die Mitglieder des Skipass Serfaus-Fiss-Ladis sind:
Fisser Bergbahnen Gesellschaft mbH, Seilbahnstraße 44, 6533 Fiss
Seilbahn Komperdell Gesellschaft mbH, Dorfbahnstraße 75, 6534 Serfaus
Waldbahn GmbH & Co OG, Fisser Straße 50, 6533 Fiss
Allgemeines: Die Skipässe sind nicht übertragbar und auf Verlangen des Kontrollpersonals vorzuweisen. Nachträglicher Umtausch sowie Verlängerung oder Verschiebung der Geltungsdauer sind nicht möglich. Ermäßigte Skipässe werden nur nach Vorlage der entsprechenden Dokumente (Gästekarte, Lichtbildaus-weis, Altersnachweis, etc.) ausgegeben.
Die Skipässe unterliegen grundsätzlich dem Zugangskontrollsystem „Photocompare“. Das heißt, dass bei den Drehkreuzen der Zubringerbahnen fallweise ein Foto des Gastes angefertigt wird, welches in der Folge mit Bildern, die beim Durchschreiten technisch entsprechend ausgestatteter Drehkreuze im Skigebiet stich-probenartig gemacht werden, abgeglichen werden kann. Die entsprechenden Aufnahmen werden ver-schlüsselt gespeichert und nach Ablauf der Gültigkeitsdauer des Skipasses gelöscht. Dadurch können die Mitglieder stichprobenartig überprüfen, ob einzelne Skipässe vereinbarungswidrig weitergegeben wurden.
Mit dem Kauf eines Skipasses erteilt der Gast seine Einwilligung zur Datenverarbeitung im beschriebenen Sinn. Es können auch tageweise gültige Skipässe erworben werden, die technisch so konfiguriert sind, dass beim Durchschreiten der Drehkreuze keine Lichtbilder angefertigt werden (diese Skipässe werden von den Mitarbeitern des jeweiligen Mitglieds ebenfalls stichprobenartig kontrolliert).
KeyCard: Skipässe werden entweder auf KeyCards oder auf Wegwerfkarten („KeyTix“) ausgegeben. Bei KeyCards wird beim Erwerb des Skipasses eine Kaution in Höhe von € 2,00 eingehoben, welche bei Rück-gabe der unbeschädigten KeyCard wieder vergütet wird. Die KeyCards können bei den Seilbahnkassen, den Skipass-Automaten an den Talstationen sowie auf freiwilliger Basis bei Unterkunftgebern, in Sportgeschäf-ten und Gastronomiebetrieben zurückgegeben werden.
Verlängerung: Skipässe ab 6 Tagen Gültigkeit können ohne Unterbrechung einmal zu einem Sonderpreis verlängert werden.
Verlust von Skipässen: Verlorene Skipässe bis 2 Tage Gültigkeit werden nicht ersetzt. Bei Verlust der KeyCard können die auf der KeyCard (Datenträger) gespeicherten Skipässe ab 3 Tagen Gültigkeit gegen Vor-lage des Sperrnummernbeleges (dieser befindet sich auf dem Zahlungsbeleg) für die weitere Nutzung ge-sperrt werden. Gegen Bezahlung einer Sperrgebühr von € 10,00 hat der Gast Anspruch auf eine Ersatz-KeyCard. Die Kaution für die verlorene KeyCard wird nicht ersetzt.
Rückvergütung: Anspruch auf Rückvergütung besteht lediglich bei Vorlagen einer ärztlichen Bestätigung, wonach der Gast aufgrund einer Verletzung oder einer Erkrankung für den restlichen Zeitraum der Gültig-keit des Skipasses die Leistungen der Mitglieder nicht mehr in Anspruch nehmen kann, sowie bei Hinterle-gung des Skipasses an einer der Hauptkassen der Mitglieder. Als Benützungstage gelten die Tage von der Ausstellung des Skipasses bis einschließlich des Tages der Hinterlegung an der Kassa (es ist nicht der Tag des Unfalles maßgebend, sondern der Tag der Hinterlegung). Bei Hinterlegung bis 9.30 Uhr wird dieser Tag nicht angelastet. Weitere Voraussetzung ist eine ärztliche Bestätigung eines ortsansässigen Arztes aus dem Bezirk Landeck oder eines Krankenhauses in Tirol, wobei eine solche Bestätigung nachgereicht werden kann.
Kein Anspruch auf Rückvergütung besteht bei Schlechtwetter, Lawinengefahr, unvorhergesehene Abreise, Krankheit, epidemische oder pandemische Ereignisse, Quarantäne des Gastes, Betriebseinschränkung oder Betriebsunterbrechung, Sperrung von Skiabfahrten und einzelnen Anlagen, etc. Ebenso besteht unter die-sen Umständen kein Anspruch auf Verlängerung der Gültigkeit des Skipasses.
Kontrolle und Missbrauch: Zutrittskontrollen werden in den Talstationen der Anlagen durch Lesegeräte durchgeführt. Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Die Kontrollgeräte sind ord-nungsgemäß zu benützen. Im jeweiligen Skigebiet werden regelmäßig Kartenkontrollen durchgeführt. Der Gast ist verpflichtet, den Skipass jederzeit mit sich zu führen. Jede missbräuchliche Verwendung sowie eine Umgehung der Zutrittskontrollen hat den sofortigen Entzug des Skipasses zur Folge. Die Erstattung einer Strafanzeige wird ausdrücklich vorbehalten. Wer in den Kontrollzonen ohne gültigen Skipass angetroffen wird, muss eine Strafe in Höhe des Doppelten des Tageskartentarifs für Erwachsene entrichten. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Gast zu Unrecht einen ermäßigten Skipass (z.B. Jugendticket, Gästekarte, etc.) verwendet. In diesem Fall beträgt die Strafe ebenfalls das Doppelte des Tageskartentarifs für Erwachsene. Die Bestätigung über die bezahlte Strafgebühr gilt am selben Tag als Fahrausweis.
Skipässe sind nicht übertragbar. Der Erwerb von Dritten ist daher untersagt und kann sowohl zivil- als auch strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.
Limitierung der Skipassausgabe: Die Mitglieder behalten sich das Recht vor, insbesondere wegen geringer Schneelage, Maßnahmen in Zusammenhang mit COVID-19, drohende Überfüllung von Skipisten, etc., den Verkauf von Skipässen zu limitieren. Ebenso bleiben den Mitgliedern Preisänderungen, auch tageweise, ins-besondere bei Veranstaltungen vorbehalten.
Erwerb von Skipässen im Online-Shop: Die im Online-Shop dargestellten Produkte stellen keine rechtlich bindenden Angebote dar, sondern lediglich eine Einladung an den Betrachter, Kaufangebote zu unterbrei-ten. Vertragspartner beim Erwerb eines Skipasses im Online-Shop sind die Mitglieder. Der konkrete Beför-derungsvertrag kommt aber jeweils nur mit jenem Mitglied zustande, deren Anlagen der Gast gerade be-nutzt. Die Leistungen, zu welche der Skipass berechtigt, werden daher von mehreren selbständigen Unter-nehmen erbracht, wobei eine direkte Vertragsbeziehung zum handelnden Mitglied nur für dessen eigene Anlagen zustande kommt, während das Mitglied für die anderen Mitglieder des Skipass Serfaus-Fiss-Ladis lediglich als Vertreter handelt.
Durch Anklicken der Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“ wird ein rechtlich bindendes Angebot an die Mitglieder zum Abschluss eines Kaufvertrages über den ausgewählten Skipass bzw. die ausgewählten Ski-pässe übermittelt. Dieses Angebot bedarf der Annahme durch die Mitglieder. Die Annahme erfolgt durch Anzeige einer Kaufbestätigung im Online-Shop und Übermittlung einer Kaufbestätigung an die vom Gast bekanntgegebene E-Mail-Adresse. Gleichzeitig erhält der Gast einen 8-stelligen Buchungscode sowie QR Code, der ihn zur Abholung des Skipasses/der Skipässe bei den Ticket-Schaltern oder Ticket-Automaten der Mitglieder berechtigt. Es erfolgt kein Versand von Skipässen.
Die Mitglieder übernehmen keine Haftung für den Verlust des Buchungscodes oder der unberechtigten In-anspruchnahme des Buchungscodes durch unbefugte Dritte mangels sorgfältiger Verwahrung des Buchungscodes durch den Gast. Ungültige oder bereits eingelöste Buchungscodes berechtigen nicht zur Abho-lung von Skipässen.
Für den Erwerb von ermäßigten Skipässen (insbesondere für Kinder, Jugendliche, Senioren, Gästetickets, etc.) ist die Angabe von weiteren Informationen (z.B. Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Unterkunftge-ber, etc.) notwendig. Diese Daten werden auf dem Skipass gespeichert und ermöglichen den Mitarbeitern der Mitglieder die Kontrolle, ob die Ermäßigung zu Recht in Anspruch genommen wird. Jede missbräuchliche Verwendung (insbesondere auch die Verwendung eines ermäßigten Skipasses, obwohl keine Ermäßi-gung zusteht) hat den sofortigen Entzug des Skipasses und die Bezahlung einer Strafe in Höhe des zweifachen Tageskartensatzes zur Folge. Die Erstattung einer Strafanzeige wird ausdrücklich vorbehalten.
Dem Gast werden zur Bezahlung von Skipässen im Online-Shop nachfolgende Zahlungsvarianten angeboten:
- - Zahlung per Banküberweisung (Sofortüberweisung)
- - Zahlung per Kreditkarte
- - Zahlung per Apple und GooglePay (sofern verfügbar)
Rücktrittsrecht
Rücktrittsbelehrung:
Der Gast kann von einem mit den Mitgliedern abgeschlossenen Vertrag oder einer abgegebenen Vertrags-erklärung binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten, sofern der Vertragsabschluss außer-halb der Geschäftsräumlichkeiten der Mitglieder abgeschlossen wurde (insbesondere beim Vertragsab-schluss über den Online-Shop der Mitglieder).
Die Rücktrittsfrist beginnt bei Waren mit dem Tag, an dem der Gast oder ein vom Gast benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der Ware erlangt. Wenn der Gast mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat, die getrennt geliefert werden, beginnt die Rücktrittsfrist mit dem Tag, an dem der Gast oder ein vom Gast Benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der zuletzt gelieferten Ware erlangt. Letzteres gilt auch bei Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der 14-tägigen Frist abgesendet wird.
Die Erklärung des Rücktrittes ist an keine bestimmte Form gebunden, jedoch wird die Schriftform empfoh-len. Der Gast kann zur Erklärung seines Rücktritts das von den Mitgliedern auf ihrer Website zum Download bereitgestellte Muster-Widerrufsformular verwenden, ohne jedoch hierzu verpflichtet zu sein.
Zur Ausübung des Rücktrittsrechtes hat der Gast die Rücktrittserklärung (ohne die Notwendigkeit einer Be-gründung) per Post, per Fax oder per E-Mail, und unter Bekanntgabe einer Bankkontoverbindung (IBAN und BIC – sofern an die Mitglieder bereits Zahlungen geleistet wurden) an nachfolgende Adresse/Fax-Nummer zu senden oder telefonisch mit den Mitgliedern Kontakt aufzunehmen.
per Post:
Seilbahn Komperdell Gesellschaft mbH Dorfbahnstrasse 75
6534 Serfaus
per Fax:
+43 5476/6203 12
per Telefon:
+43 5476/6203
per E-Mail:
buchhaltung@skiserfaus.at
Folgen der Ausübung des Rücktrittsrechtes:
Tritt der Gast vom Vertrag zurück, werden die Mitglieder allfällige vom Gast bereits geleistete Zahlungen, einschließlich allfälliger Versandkosten, binnen 14 Tagen ab Zugang der Rücktrittserklärung zurückerstat-ten. Sofern die bestellte Ware bereits versendet oder an den Gast übergeben wurde, werden die Mitglieder allfällige, vom Gast bereits geleistete Zahlungen, einschließlich allfälliger Versandkosten, unverzüglich nach Erhalt der zurückgesandten Ware oder der Erbringung eines Nachweises über die Rücksendung der Ware zurückerstatten. Die Rückerstattung von vom Gast bereits geleisteter Zahlungen erfolgt durch Überweisung der erhaltenen Beträge auf das vom Gast bekannt gegebene Bankkonto. Allfällige Überweisungsspesen sind von den Mitgliedern zu tragen. Hat sich der Gast ausdrücklich für eine andere Art der Lieferung als die von den Mitgliedern angebotene günstigste Standardlieferung entschieden, so hat er keinen Anspruch auf Er-stattung der ihm dadurch entstandenen Mehrkosten.
Hingegen ist der Gast im Falle der Ausübung seines Rücktrittsrechtes verpflichtet, die empfangene Ware unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Abgabe der Rücktrittserklärung, an die Mitglieder zurückzustellen. Die Frist zur Rückstellung ist gewahrt, wenn die Ware innerhalb der Frist abgesendet wird. Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Ware sind vom Gast zu tragen.
Der Gast hat die Mitglieder für eine allfällige Minderung des Verkehrswertes der zurückgesandten Ware zu entschädigen, sofern der Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Ware nicht notwendigen Umgang mit derselben zurückzuführen ist.
Ausnahmen vom Rücktrittsrecht:
Kein Rücktrittsrecht besteht insbesondere
- - wenn der Gast kein Verbraucher im Sinne des § 1 Abs 1 Z 2 KSchG ist, es sich beim Gast also um je-manden handelt, für den das Geschäft zum Betrieb seines Unternehmens gehört;
- - wenn die Mitglieder – auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des Gastes, dass die Mitglie-der bereits vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Vertragserfüllung beginnen, sowie einer Bestäti-gung des Gastes über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechtes bei vollständiger Ver-tragserfüllung – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Vertragserfüllung begonnen hatte und der Vertrag sodann vollständig erfüllt wurde;
- - bei Waren, die versiegelt geliefert werden und aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hy-gienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung ent-fernt wurde;
- - Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden, sofern jeweils für die Vertragserfüllung durch den Unternehmer ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vertrag-lich vorgesehen ist.
Die über den Online-Shop der Mitglieder vertriebenen Skipässe stellen Freizeitdienstleistungen iSd § 18 Abs 1 Z 10 FAGG dar, weshalb ein allfälliges Rücktrittsrecht beim Erwerb von Skipässen über den Online-Shop der Mitglieder ausgeschlossen ist.
Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes
Die Mitglieder können durch entsprechenden Anschlag bei den Anlagen vorsehen, dass die Anlagen und die damit in Zusammenhang stehenden Gebäude und Wartebereiche (auch im Freien) nur mit getragenem Mund-Nasen-Schutz benutzt bzw. betreten werden dürfen. Bei Zuwiderhandlungen kann der Zutritt zur An-lage bzw. die Nutzung der Anlage durch Mitarbeiter der Mitglieder untersagt und/oder der Skipass entzo-gen werden.
Einschränkungen auf Grund der weltweiten COVID-19 Pandemie
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es aufgrund behördlicher, gesetzlicher oder freiwillig vom jeweiligen Mitglied getroffenen Maßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie (zB. Ab-standsregeln, Beschränkung der Anzahl der beförderten Personen, Bestimmungen über die maximale An-zahl an Gästen, Regelungen für den Kassen-, Einstiegs- oder Ausstiegsbereich, Reduktion der Betriebszei-ten, Regelungen zu Grenzkontrollen oder Grenzübertritten, etc.) zu Beschränkungen bzw. Einschränkungen beim Betrieb der Anlagen (zB. lange Wartezeiten, Verzögerungen bei der Beförderung, Verweigerung des Zutritts (etwa bei Erreichen der maximalen Anzahl an Gästen), etc.) bis hin zur vorzeitigen Beendigung der Saison bzw. Betriebsschließungen kommen kann.
Auch für diese oder vergleichbare Fälle besteht kein Anspruch auf Rückvergütung des Entgelts für den Ski-pass oder auf Verlängerung der Gültigkeit des Skipasses.
Verkauf und Ermäßigungen
Bei Überschneidung der Saisonzeiten wird automatisch ein Mischpreis errechnet.
Kartenverkauf: an den Seilbahnkassen täglich von 8:00 bis 16:45 Uhr.
Kartenvorverkauf: ab 15:00 Uhr des Vortages an den Hauptkassen Talstation. Die Benützung des Skipasses ist ab 15:00 Uhr möglich.
Kinder: Bis Jahrgang 2017 werden Kinder nach Maßgabe der Beförderungsordnung frei befördert. Kinder ab JG 2016 bis einschließlich JG 2008 erhalten den Kindertarif (Ausweis).
Jugend: ab Jahrgang 2007 bis einschließlich JG 2004 erhalten den Jugendtarif (Ausweis).
Senioren: Damen und Herren ab Jahrgang 1958 erhalten den ermäßigten Seniorentarif (Ausweis).
Jungfamilienticket: Dieses Angebot besteht für Eltern mit Kleinkindern unter drei Jahren. Das Jungfamilien-ticket gibt es ab 3 Tagen (keine Saisonkarten) zum Erwachsenenpreis. Das Ticket wird mit beiden Namen versehen und ist nur bei den Hauptkassen an den Seilbahnstationen erhältlich. Damit können sich Mama und Papa abwechselnd auf der Piste tummeln und ihren Nachwuchs betreuen. Zu beachten ist, dass die Übergabe der Tickets nur im Tal möglich ist, da für die Auffahrt ins Skigebiet mit Skiausrüstung ein gültiger Skipass erforderlich ist.
Menschen mit Behinderung: Bei einer Minderung der Erwerbstätigkeit ab 60% wird gegen Vorlage eines amtlichen Ausweises ein Sondertarif (ab 60% -15%, ab 70% -30% Ermäßigung) gewährt (auch für notwen-dige Begleitpersonen).
Gästekartenpreis: Für Skipässe "Serfaus-Fiss-Ladis" wird dem Inhaber einer gültigen Gästekarte aus Ser-faus, Fiss, Ladis eine Ermäßigung auf den Normalpreis gewährt. Die Gästekarte ist beim Vermieter erhältlich und beim Erwerb des Skipasses unbedingt unaufgefordert vorzuweisen, ansonsten wird der Normalpreis verrechnet. Eine nachträgliche Rückvergütung ist nicht möglich. Für Regionalskipässe - Ski-6 kann aus ab-rechnungstechnischen Gründen keine Gästekartenermäßigung gewährt werden.
ACHTUNG: Die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises ist bei jeder Art von Ermäßigung nötig.
Anzuwendendes Recht
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes als vereinbart.
Bitte Datum oder gewünschten Zeitraum auswählen. Für SFL-Gäste mit aktiver Digitaler Gästekarte: Falls Gästekartentarif nicht angezeigt wird. Seite bitte neu laden.
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